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Hauptvorteil: Bitteres Pflanzenpulver zur Verwendung in der Kräuterheilkunde.
Hauptanwendung: Aufguss / handwerkliche Ergänzung / pflanzliche Kosmetik
⚠️ Regulierte Pflanze: reserviert für das pharmazeutische Monopol oder für streng kontrollierte Verwendungen. Nicht ohne qualifizierte Fachberatung verwenden.
Artischockenblattpulver wird durch feines Mahlen getrockneter Blätter von Cynara scolymus gewonnen. Es wird in alten Traditionen aufgrund seines charakteristischen bitteren Geschmacks und seiner Vielseitigkeit in der Zubereitung verwendet. Heute unterliegt die Verwendung strengen Vorschriften.
Verpackung: 100g bis 10kg
Wenn Sie andere Verpackungen, Darreichungsformen oder andere Kulturherkünfte wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.
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Die kultivierte Artischocke ist eine emblematische Pflanze des Mittelmeerraums und ihre Blätter sind reich an Bitterstoffen. Getrocknet und dann zu Pulver zermahlen, lassen sie sich leicht in Aufgüsse, Kapseln oder hausgemachte Behandlungsrezepte einarbeiten. Ihre Nutzung unterliegt weiterhin den geltenden Vorschriften.
Olivgrünes bis hellbraunes Gemüsepulver mit grasigem Duft und intensivem Bittergeschmack. Es ist fein und homogen und lässt sich leicht in heiße oder kalte Flüssigkeiten mischen oder in feste Formulierungen integrieren.
Artischockenblattpulver ist für seine Bitterkeit bekannt und wird in handwerklichen Zubereitungen in Aufgüssen, Kapseln oder Kosmetika verwendet. Manchmal wird es mit anderen Pflanzenpulvern zur Haut- oder Haarpflege gemischt.
Cynarin, Chlorogensäure, Flavonoide (Luteolin), Tannine, Pflanzenfasern.
Die Artischocke ist eine Pflanze, die seit der Antike sowohl wegen ihres essbaren Herzens als auch wegen ihrer bitteren Blätter kultiviert wird. Die Blätter waren bereits den Griechen und Römern bekannt und blieben bis zu ihrer modernen Form in der Kräuterkunde präsent. Es erscheint in vielen europäischen Arzneibüchern.
Die Produkte auf aromacentre.fr sind keine Arzneimittel. Dies sind natürliche Kräuterbehandlungen. Alle Nutzungshinweise auf unserer Site dienen ausschließlich Informationszwecken. Alle weiteren Anfragen sollten an einen qualifizierten Arzt gerichtet werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel können wir diese Informationen nicht auf der Site veröffentlichen. Die Einnahme dieses Produktes befreit Sie nicht von der Konsultation eines Arztes oder der Ausstellung eines Rezepts. Fragen Sie Ihren Arzt oder Heilpraktiker um Rat. Lesen Sie vor der Anwendung von Heilpflanzen unbedingt die Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung. Die Verwendung pflanzlicher Präparate wird ohne den Rat Ihres Arztes oder Apothekers nicht empfohlen. Die darin enthaltenen Substanzen können Wechselwirkungen mit den vom Patienten verschriebenen Medikamenten eingehen und so deren therapeutische Wirksamkeit verringern oder Toxizität hervorrufen. Sie können außerdem die Schwächung der lebenswichtigen Körperfunktionen verschlimmern und den Patienten dadurch einer erhöhten Morbidität und lebensbedrohlichen Risiken aussetzen.
Haftungsausschluss
Die Marke Apophycaire, die Website aromacentre.fr und SAS LPBE lehnen jede Verantwortung für die Verwendung der Informationen auf dieser Website ab. Jeder Einzelne trägt die Verantwortung für die Verwendung dieser Produkte und muss sicherstellen, dass die Verwendung seinem Gesundheitszustand entspricht.
Datenblatt
Spezifische Referenzen
Une plante est dite "réglementée" lorsqu’elle figure sur des listes officielles (Pharmacopée, ANSM, liste Belge ou Européenne) qui déterminent son statut (libre, réservé aux pharmaciens, interdit, ou à usage restreint). Elle peut être soumise à des restrictions d’usage, de dosage, ou de présentation.
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Certaines plantes sont interdites à la vente au grand public car considérées comme potentiellement toxiques ou dangereuses. Elles figurent sur des listes d’interdiction de l’ANSM (Agence nationale de sécurité du médicament) ou de la Commission européenne. Exemples : aristoloche, éphédra, digitales...
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Non. En France, seules 148 plantes médicinales peuvent être vendues librement par des non-pharmaciens (liste officielle fixée par le décret du 1er septembre 2008). Les autres sont réservées aux officines, même si elles sont en vente libre dans d’autres pays européens.
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Chaque pays de l’Union européenne applique ses propres listes de plantes autorisées ou interdites. Une plante tolérée en Allemagne ou en Espagne peut être interdite en France en raison d’un principe de précaution renforcé ou d’absence de monographie officielle.
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Il est essentiel de vérifier si la plante est autorisée à la vente et à l’usage, sous quelle forme (poudre, extrait, infusion) et à quel dosage. Toujours consulter les références de la pharmacopée ou un professionnel qualifié.
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En France, les plantes médicinales sont classées par l’ANSM en deux grandes listes :
Ces deux listes peuvent vous être communiquées sur demande.
Ce classement vise à protéger les consommateurs contre les usages non sécurisés. Il est important de se référer à la monographie officielle ou à un professionnel pour tout usage.
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